Der vom Bundesrat veröffentlichte Entwurf für das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) lehnt sich an die derzeit geltende Verordnung an. Dies dient der Kontinuität und der Rechtssicherheit. Unumgänglich sind jedoch Nachbesserungen bei der massvollen Erweiterung altrechtlicher Wohnungen und bei den touristisch bewirtschafteten Wohnungen.